Drohnen Schweiz – Was du darüber wissen musst

Drohnen in der Schweiz fliegen zu lassen, ist ein ungebrochener Trend. So kannst du spektakuläre Fotos von Bergseen oder einer Bergkette erhalten. Ab 2021 gibt es neue Regeln in der Schweiz. Alle aktuellen Regelungen, die du kennen solltest, haben wir für dich zusammengetragen damit du weisst, worauf du achten musst.

Wenn du in der Ferne ein nahendes Surren hörst, ist es heutzutage ziemlich sicher eine ferngesteuerte Drohne mit Kamera.

Bewilligungen und Regeln zu Drohnen fliegen in der Schweiz ab 2021

Der Gesetzgeber hat die ungebremste Nutzung der Drohnen in gewisse Schranken gewiesen, da es neben einer gewissen Lärmbelastung und Datenschutzproblematik auch gefährlich für den Flugverkehr werden kann.

Keine Bewilligung notwendig

  • Bei einem Gesamtgewicht der Drohne bis zu 30 kg
  • Bis zu einer Flughöhe von 120 m
  • Wenn du die Privatsphäre anderer beachtest (ist in der Datenschutzverordnung unter dem Punkt Videoüberwachung mit Drohnen durch Private geregelt)
  • Wenn du immer direkten Sichtkontakt mit deiner Drohne hast. Eine Ausnahme bildet der sogenannte FPV-Modus (First Person View), bei dem der Pilot eine Brille trägt, die ihm das Gefühl gibt, direkt im Cockpit der Drohne zu sitzen und ein Beobachter daneben steht, der direkten Sichtkontakt auf die Drohne hat
  • Wenn du keine Menschen oder Tiere gefährdest
  • Wenn du nicht über ein gesperrtes Naturschutzgebiet fliegst

Bewilligung notwendig

  • Ab einem Gesamtgewicht der Drohne von 30 kg
  • Ab einer Flughöhe von 120 m
  • Wenn du im Umkreis von 5 km rund um einen zivilen oder militärischen Flugplatz bzw. Heligport starten möchtest.
  • In unmittelbarer Nähe von laufenden Blaulichteinsätzen
  • Wenn du deine Drohne in der Schweiz ohne direkten Sichtkontakt fliegen möchtest, denn dadurch könntest du andere Flugobjekte gefährden. Ausnahme ist der bereits oben beschriebene FPV-Modus

Die Bewilligung wird von der in einer Region zuständigen Flugsicherheitsbehörde bzw. Flugplatzhalter für das Drohnen Fliegen erteilt.

Neue Drohnen Gesetze in der Schweiz ab 2021

Die Neuerungen bezüglich des Drohnen Fliegens in der Schweiz betreffen:

  • Die Reduzierung der maximalen Flughöhe von bisher 150 m auf 120 m
  • Die Einführung eines Mindestalters von 12 Jahren für die alleinige Nutzung einer Drohne. Drohnenpiloten, die jünger als 12 Jahre sind, müssen in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson sein.
  • Neu kommt außerdem ein unteres Gewichtslimit von 250 g, statt den derzeitigen 500 g
  • Drohnen dürfen nicht mehr über Menschenansammlungen geflogen werden, auch nicht Drohnen unter 250 g Fluggewicht.
  • Piloten von Drohnen mit verbauter Kamera oder über 250g Startgewicht müssen sich zusätzlich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Hier erhalten sie eine eID (elektronische Piloten-ID), die an der Drohne angebracht werden muss.

Obwohl in der neuen EU-Verordnung auch eine Onlineschulung mit Prüfung für Drohnenpiloten verankert wurde, ist das für das Drohnen Fliegen in der Schweiz noch nicht vorgesehen. Möchte die Schweizer Regierung die EU-Regelungen jedoch wie bisher übernehmen, wird eine Ausbildungsregelung unumgänglich.

DrohneDrohnen fliegen macht Spass
DrohneMit der Drohne können wunderschöne Fotos geschossen werdenels)

Mögliche Strafen und Bussen beim Drohnen fliegen

Bei einer missbräuchlichen Verwendung von Drohnen musst du mit hohen Geldstrafen rechnen. Ausserdem kann jeder Halter von Luftfahrzeugen, seien es Heissluftballone, Modellflugzeuge oder Drohnen, für die von ihm möglicherweise verursachten Schäden haftbar gemacht werden.

Sogar wenn jemand ohne dein Wissen mit deiner Drohne einen Schaden anrichtet, kannst du teilweise dafür belangt werden. Ausser du kannst nachweisen, dass du die Drohne sicher verwahrt hattest. Laut dem Bundesgesetz über Luftfahrt können beim Nicht-Einhalten der oben genannten Regelungen Bußgelder in Höhe von bis zu 20'000 CHF fällig werden (Link zum Gesetz).

Wie hoch die Strafe wirklich ausfällt, ist von der Schwere des Delikts abhängig und wird individuell entschieden. Die Anwälte beschäftigen sich zunehmend mit den jährlich steigenden Fällen von Verstössen gegen Verordnungen zum Drohnen Fliegen in der Schweiz.

Beispiele für Sanktionen:

  • Wenn du den Mindestabstand von 100 m zu einer Menschenmenge nicht einhältst und/oder deine Drohne in der Schweiz über eine Menschenmenge fliegen lässt, musst du mit einer Strafe von ca. 300 CHF rechnen.
  • Übersteigst du mit deiner Drohne die zugelassene Flughöhe von 120 m, kann dir eine Geldstrafe von 150 CHF drohen.
  • Lässt du deine Drohne in der Schweiz im Umkreis von 5 km eines Flughafens oder Heliports steigen, wirst du mit einem Bussgeld von ca. 150 CHF rechnen.
  • Fliegst du ohne Sichtkontakt zu deiner Drohne, können ca. 150 CHF fällig werden.
  • Falls du keine Haftpflichtversicherung für deine Drohne in der Schweiz vorweisen kannst, wirst du nicht bestraft.

Swiss Activities Tipps für das Drohnenfliegen in der Schweiz

Die Schweizer zivile Flugsicherung Skyguide ermöglicht es dir via Skymap die Bestimmungen zum jeweiligen Gebiet, in dem du starten möchtest, exakt abzurufen.

Unter dem Link Mappe Luftkarte Drohne Skyguide findest du eine Landkarte bzw. Luftkarte, die es dir erlaubt, genau die Region auszuwählen, in der du deine Drohne in der Schweiz fliegen lassen möchtest.

Beim Anklicken der markierten Flächen wird dir angezeigt, ob du eine Bewilligung benötigst und wenn ja, welche. Oder ob ein Flugverkehr durch Drohnen im jeweiligen Gebiet überhaupt verboten ist. Ausserdem kannst du über Skyguide auch bequem und schnell deine Fluggeräte registrieren lassen.

Entdecke Freizeitaktivitäten

Jetzt buchen